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P A T I E N T E N I N F O
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren
Angehörigen ermitteln wir den individuellen Pflegebedarf.
Anhand dieses Pflegebedarfs
erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der die Transparenz aller vereinbarten
Leistungen darlegt.
Alle Pflegebedürftigen haben
die Möglichkeit, Leistungen für häusliche Pflege zu beantragen.
Die Pflegekasse entscheidet
unter Berücksichtigung eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MDK), welche
Leistungen gewährt werden können.
Die Einschätzung des
Gutachters ist maßgebend für die Einstufung des Pflegebedürftigen.
Wir beraten Sie kostenlos und
unverbindlich bei allen Fragen der Antragsstellung, wie - Ausfüllen von
Anträgen auf Pflegestufe bzw. Höherstufung; - Anwesenheit bei der
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst; - Ausfüllen von Anträgen auf
Hilfe zur Pflege für das zuständige Sozialamt; - Hilfe beim Einlegen eines
Widerspruchs; - Hilfe bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (z.B.
Krankenbett, Badelifter, usw.) sowie bei der bedarfsgerechten
Raumgestaltung.
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